Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dienen der Übertragung, Verteilung und Anwendung elektrischer Energie. Sie können ortsfest, wie z.B. die Elektroinstallation in einem Gebäude, oder ortsveränderlich sein. Elektrische Betriebsmittel sind dann ortsveränderlich, wenn sie z.B. über Steckverbindungen betrieben werden können.
Elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel unterliegen einer Alterung und Abnutzung. Beeinflussende Faktoren hierfür sind der Grad der Nutzung, Umwelteinflüsse und besondere Betriebsbedingungen. Aus diesen Gründen muss im Laufe der Zeit mit Mängeln gerechnet werden, die entscheidend für die Sicherheit im Haushalt oder Gewerbe sind. Deshalb sollten, wie im gewerblichen Bereich verpflichtend, in allen anderen Bereichen wiederkehrende Prüfungen in Form des E-CHECK durchgeführt werden.
Durch den E-CHECK sollen Mängel an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, die Gefahren für Personen, Tiere und Sachen in sich bergen, erkannt werden. Gleichzeitig sollte der Elektrotechniker auch der Berater des Betreibers sein, indem er nützliche Hinweise zur rationellen Energieanwendung aufzeigt. Für den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlage oder der elektrischen Betriebsmittel ist der Betreiber verantwortlich.
Auf Grundlage dieser Richtlinie für den E-CHECK ist der Zustand der elektrischen Anlage oder der elektrischen Betriebsmittel bezüglich
zu prüfen. Nach Durchführung des E-CHECK und Beseitigung festgestellter Mängel ist die erforderliche Sicherheit für Menschen, Tiere und Sachwerte wieder hergestellt.